Unwissenheit schützt nicht vor Strafe – Transporterfahrer in Ostheim kontrolliert

Aufgrund eines Handyverstoßes wurde am Montagmorgen ein 41-Jähriger mit seinem Kleintransporter einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Ostheim unterzogen.

Während der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Mann Möbelstücke im gewerblichen Güterverkehr transportierte. Aufgrund dessen ist er verpflichtet, Aufzeichnungen über seine Lenk- und Ruhezeiten zu führen.

Die dazugehörigen Kontrollblätter hatte ihm sein Arbeitgeber zwar ausgehändigt, allerdings erhielt der Betroffene keinerlei Einweisung, was er mit den Blättern anstellen sollte.

Auch war er sich nicht im Klaren über seine Fahr- bzw. Pausenzeiten. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: sowohl Fahrer als auch Arbeitgeber erhalten nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz.